Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag von Frau Simone Obenauf durch Herrn Rechtsanwalt Karl-Heinz Mrosko

 

Aktuell werden wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Auftrag von Frau Simone Obenauf durch Herrn Rechtsanwalts Karl-Heinz Mrosko verschickt.

In der Abmahnung wird dem Adressanten vorgehalten, er verwende eine veraltete Widerrufsbelehrung im Rahmen seiner Angebote auf der Verkaufsplattform eBay.

  1. Was ist eine Abmahnung?

Grundsätzlich erfüllt eine Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Der Abmahnung ist meist ein Entwurf einer Unterlassungserklärung beigefügt. In dieser soll sich der Abgemahnte dazu verpflichteten zum einen ein bestimmten Verhalten zu unterlassen, eine Vertragsstrafe zu zahlen und oft auch noch die Kosten der Abmahnung zu tragen.

  1. Grund der Abmahnung

Im vorliegenden Fall geht es konkret um die Widerrufsbelehrung. Leider haben viele Anbieter noch eine veraltete Widerrufsbelehrung in Ihren Angeboten. Seit dem 13.06.2014 gibt es hierzu zahlreiche gesetzliche Neuregelungen. Händler müssen nun zum Beispiel zwingend ein Musterwiderrufsformular bereitstellen. Es gilt eine einheitliche Frist von 14 Tagen, die allerdings nicht beginnt, wenn der Händler nicht über das Widerrufsrecht belehrt hat. Auch ist kein kommentarloses Rücksenden mehr möglich, es muss vielmehr eine eindeutige entsprechende Erklärung abgegeben werden. Die Gründe für eine Abmahnungen können daher zahlreich sein und beschränken sich nicht auf die angesprochenen Punkte.

  1. Die Reaktion ist entscheidend!

Ignorieren sie die Abmahnung nicht. Beachten Sie die darin gesetzten Fristen. Zahlen Sie nicht ohne Prüfung die geforderten Beträge und unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Sie binden sich unter Umständen ein Leben lang. Der Abmahnung ist oft schon ein Entwurf einer Unterlassungserklärung beigefügt. In dieser soll sich der Abgemahnte dazu verpflichteten zum einen ein bestimmten Verhalten zu unterlassen, eine Vertragsstrafe zu zahlen und oft auch noch die Kosten der Abmahnung zu tragen.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!

Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.

Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

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