Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen der Frau Carmen Janusch

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag der Frau Carmen Janusch erfahren. Davon betroffen ist ein Online-Händler im Bereich „B2C“ (Verkauf an Privatpersonen).

Gerügt wird ein vermeintlicher Rechtsverstoß gegen das Geschmacksmuster „Trachtenhut“.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 35.000 €.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung i. A. der Frau Carmen Janusch zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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