Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen der Forever Living Products Germany GmbH

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen ebay-Händler (Bereich „B2C“) im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH erfahren. Sie wurde ausgesprochen durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte.

Gerügt wurde ein vermeintlicher Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien infolge des Online-Verkaufes von Aloe-Vera-Produkten.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Eventuell weiteren Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch mit Vorsicht zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Firma Forever Living Products Germany GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

Telefonnummer:   0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

 

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