Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen der VSM Deutschland GmbH

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen der VSM Deutschland GmbH erfahren. Betroffen ist ein Anbieter auf der Onlinehandelsplattform eBay im „B2C“-Bereich.

Gerügt wird ein Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung (PAngV) durch fehlende Grundpreisangabe beim Nähmaschinenöl-Vertrieb.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 15.000 €.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von der Gegenseite ausformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vertragsstrafe prüfen zu lassen. Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Namen der VSM Deutschland GmbH aufzuklären. Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

Top