Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: RA Crispin-Hartmann im Auftrag von Stenger ZS GmbH

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Rechtsanwalts Wolfgang Crispin-Hartmann aus Seligenstadt im Namen der Stenger ZS GmbH erfahren.

Gerügt wird ein Wettbewerbsverstoß durch Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Diese bezieht sich auf die Aussage, dass die eBay-Gebühren von dem Anbieter übernommen würden. Das ist selbstverständlich und darf deshalb nicht betont werden.

Von dem Abgemahnten sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Hier gilt vor allem, die Höhe der Vertragsstrafe zu prüfen.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Crispin-Hartmann im Auftrag der Stenger ZS GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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