Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Rechtsanwältin Manuela Ehrlich für Herrn Jörg Beyer

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch RA Manuela Ehrlich aus Grimma erfahren. Auftraggeber ist Herr Jörg Beyer.

Betroffen ist ein Händler auf der Onlinehandel-Plattform Amazon im Bereich B2c.

Abgemahnt wird eine ganze Reihe angeblich vorliegender Verstöße: keine Angabe zur Speicherung des Vertragstextes, Fehler bzgl. der Rücksendekosten-Regelung („40-Euro-Klausel„) sowie die nicht vorhandene Belehrung über die Korrektur von Eingabe-Fehlern. Des Weiteren geht es um fehlende Angaben im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss.

Von dem Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 10.000 €.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Hier gilt insbesondere, die Höhe der Vertragsstrafe zu prüfen.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch Rechtsanwältin Manuela Ehrlich im Namen des Herrn Jörg Beyer zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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