Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Engin Büyükkaya für Zoga-Beauty Group GmbH

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Rechtsanwalts Engin Büyükkaya aus Berlin im Auftrag der Zoga-Beauty Group GmbH erfahren.

Gerügt wird die Verwendung einer mangelhaften Widerrufsbelehrung im Onlinehandelsgeschäft.

Von dem Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte. Die Höhe der Vertragsstrafe sollte hinterfragt werden.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Engin Büyükkaya im Namen der Zoga-Beauty Group GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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