Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen fehlender Angabe des Grundpreises durch Artur Hornbacher (Consultant von Mary Kay), vertreten durch RA Gereon Sandhage

Wir haben Kenntnis von einer Abmahnung eines Herrn Artur Hornbacher (Consultant von Mary Kay) vertreten durch den Rechtsanwalt Geron Sandhage.

In aktuellem Fall handelt es sich dabei um fehlende Angaben bzgl. des Grundpreises für Waren, welche über die Internetplattform eBay vertrieben werden. Es scheint, als ob der Consultant selbst keine Waren über das Internet verkauft.

Es wird in der Abmahnung u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung , sowie die Zahlung einer Kostenpauschale  in Höhe von 612,80 € gefordert.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Andernfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier-bis fünfstelliger Höhe führen können!

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Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür die it-recht-PLUS.

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