Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der KFZ-Innung Schwaben

Im Rahmen ihrer Recherchen haben unsere Vertragsanwälte erfahren, dass aktuell die KFZ-Innung Schwaben Abmahnungen aussprechen lässt wegen des vermeintlich nicht vorhandenen Hinweises auf den gewerblichen Charakter von Angeboten. Betroffen ist die Online-Plattform „autoscout24.de“ im Handelsbereich B2C, Händler an Verbraucher / Privatpersonen.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert. Im Interesse des Abgemahnten gilt es zu klären, ob die genannten Schadensersatz-Ansprüche angemessen sind. Der Gegenstandswert beträgt circa 15.000 €.

Betroffenen ist darüber hinaus zu empfehlen, die von der Gegenseite vorformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht im Alleingang zu unterschreiben, da dies erhebliche Nachteile zur Konsequenz haben kann, bspw. die Zahlung einer erhöhten Vertragsstrafe. Vertrauen Sie außerdem modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet grundsätzlich nie. Gehen Sie lieber den Weg zu einem spezialisierten Anwalt!

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten nicht ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden immense Folgekosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher gerne bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf einen juristischen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag der KFZ-Innung Schwaben zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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