Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des Herrn Marco Lorenz aufgrund fehlender Widerrufsbelehrung

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat erfahren, dass Herr Marco Lorenz aktuell wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit der Begründung einer angeblich mangelhaften Widerrufsbelehrung sowie eines nicht vorhandenen Impressums durch eine beauftragte Anwaltskanzlei aussprechen lässt. Die betroffene Internet-Handelsplattformen ist eBay, der Handelsbereich nennt sich B2C (Händler an Privatpersonen bzw. Konsumenten).

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags. Im Interesse des Abgemahnten gilt zu klären, ob die genannten Schadensersatz-Ansprüche angemessen sind. Der Gegenstandswert beträgt in diesem Fall 6.000 €.

Betroffenen ist darüber hinaus zu empfehlen, die von der abmahnenden Kanzlei formulierte Unterlassungserklärung nicht im Alleingang zu unterschreiben, weil dies erhebliche Nachteile zur Konsequenz haben kann; z. B. die Zahlung einer erhöhten Vertragsstrafe.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten niemals ignoriert werden, da gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit in Zusammenhang stehend hohe Folgekosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, kompetente juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft ein Rechtsanwalt zurück, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen des Herrn Marco Lorenz im Bereich des Wettbewerbsrechts zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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