Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Auftrag der Frau Michaela Hübner

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat uns mitgeteilt, dass Frau Michaela Hübner derzeit Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts versenden lässt. Die betreffende Handelsplattform ist ebay im Bereich B2C. Gerügt wird die Verwendung einer fehlerhaften bzw. veralteten Widerrufsbelehrung.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert. Der Gegenstandswert liegt bei etwa 6.000 €.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der in diesem Fall tätigen Kanzlei ausformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit einhergehend sehr hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag der Frau Michaela Hübner zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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