Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Auftrag der Frau Sandra Liebetanz

Frau Sandra Liebetanz lässt aktuell vermeintliche Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb auf der Online-Handelsplattform eBay im Bereich B2C abmahnen. Dabei werden u. a. beanstandet: Fehler bei der Widerrufsbelehrung bezüglich der Rücksendekosten („40-Euro-Klausel„) und die vermeintlich nicht vorhandene Angabe des Grundpreises.

Von Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert. Der Gegenstandswert beträgt etwa 25.000 €.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der in diesem Fall tätigen Kanzlei mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag der Frau Sandra Liebetanz zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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