Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Auftrag des Herrn Michael Koch

Unsere Vertragsanwälte haben uns ausgerichtet, dass Herr Michael Koch Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts aussprechen lässt. Gerügt wird eine vermeintlich fehlerhafte Widerrufsbelehrung in folgenden Punkten: Keine Grundpreisangabe sowie falsche Telefonnummer. Die betroffene Handelsplattform ist eBay (B2C: Händler an Privatpersonen). Es liegt ein Gegenstandswert von angeblich 15.000 € vor.

Von Abgemahnten wird nicht nur eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sondern obendrein die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt. Im Interesse des Abgemahnten ist es wichtig zu klären, ob der geforderte Schadensersatz überhaupt angemessen ist. Eine Prüfung ist hier stets sinnvoll.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von den rechtlichen Vertretern Herrn Kochs verfasste Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da dies erhebliche Nachteile zur Konsequenz haben kann. Vertrauen Sie außerdem „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet grundsätzlich nicht. Wenden Sie sich lieber an einen Experten, der sich im Wettbewerbsrecht gut auskennt.

Bitte beachten Sie, eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist keinesfalls zu ignorieren, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen inklusive empfindlicher Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher gerne bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf einen kompetenten juristischen Beistand zu geben. 

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Herrn Michael Koch zu unterrichten.

Keine Panik: Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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