Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Namen der Betz DSR GmbH wegen fehlerhafter Preisangaben

Die Betz DSR GmbH lässt zurzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen an Händler auf der Internetplattform eBay verschicken (Handelsbereich „B2C“). Beanstandet werden angeblich fehlerhafte Preisangaben.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert. Der Gegenstandswert beläuft sich auf 20.000 €.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der Gegenseite aus formuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne vorige sorgfältige Prüfung zu unterschreiben, weil diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. der Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit zusammenhängend hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag der Firma Betz DSR GmbH zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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