Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Anwaltskanzlei Sandhage im Auftrag der Frau Heike Schmidt

Informationen unserer Vertragsanwälte zufolge lässt Frau Heike Schmidt aktuell wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Kanzlei Sandhage versenden. Frau Schmidt handelt bei eBay unter dem Mitgliedsnamen „wellnesshop24“ u. a. mit Kosmetik-Produkten. Gerügt werden angebliche Mängel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Werbung mit „Sonderangeboten“.

Von den Abgemahnten wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und darüber hinaus die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt.

Unsere Juristen empfehlen, eine von Rechtsanwalt Gereon Sandhage formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B.: Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie nicht ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und unter Umständen sehr hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die passende Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Kanzlei Sandhage im Auftrag der Frau Heike Schmidt zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich kompetente Hilfe!

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