Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwälte Grosse, Gottschick und Partner

Die Rechtsanwälte Grosse, Gottschick und Partner mahnen im Auftrag des Herrn Daniel ÓDocharteigh Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz ab.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien. Es werden eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 650 € gefordert.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Mit Vorsicht zu genießen sind auch “modifizierte Unterlassungserklärungen” aus dem Internet. Auf keinen Fall sollten Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren! Dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Rechtsanwälte Grosse, Gottschick und Partner zu informieren. Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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