Wieder einmal Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe im Auftrag des Künstlers Bushido

Ein Vertragsanwalt hat uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe gerade angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel Fackeln im Wind des bekannten Rappers Bushido alias Anis Mohamed Youssef Ferchichi abmahnt. Die Verstöße sollen sich in Online-Tauschbörsen durch so genanntes Filesharing ereignet haben.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags (350,00 €) gefordert.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe formulierte Unterlassungserklärung nicht im Alleingang zu unterschreiben, da ansonsten große Nachteile entstehen können. Lassen Sie sie von einem Anwalt entsprechend modifizieren.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und darin gesetzte Fristen ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann. Verdrängen bringt nie etwas!

In einer mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei für einen juristischen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt von it-recht-PLUS bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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