Wirbellosenzucht und Handel Datta lässt über RA Dr. Philipp Hammerich Ausschluss des Widerrufsrechtes abmahnen

 

Uns wurde von einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht durch Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich im Auftrag der Frau Margarethe Datta („Wirbellosenzucht und Handel Datta“) berichtet.

Beanstandet wird der vermeintliche Ausschluss des Widerrufsrechtes in dem Angebot eines Onlinehändlers aus dem Bereich B2C.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Der Gegenstandswert dieses Falles beträgt unserer Information nach 10.000 €.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Außerdem sollten Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich im Namen der Frau Margarethe Datta zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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