Wolter und Baker lassen „Zeigt mir Zehn (Explode 3)“ durch die Kanzlei Nümann + Lang abmahnen

Unsere Vertragsanwälte haben uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass aktuell die Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe im Auftrag von Sebastian Wolter und Shaun Baker Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnt. Gegenstand der Abmahnungen sind angebliche Rechteverletzungen an dem Musiktitel “Zeigt mir Zehn (Explode 3)”. Die Besonderheit in diesem Fall ist, dass sowohl die Musik als auch der Liedtext abgemahnt werden.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen, die von der Kanzlei Nümann + Lang vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu behandeln sind auch die modifizierten Unterlassungserklärungen, die man teilweise im Netz findet.

Andererseits sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Nümann + Lang zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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