Zadabra GmbH lässt über Richter & Süme Rechtsanwälte wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Richter & Süme Rechtsanwälte im Auftrag der Zadabra GmbH aus Oldenburg erfahren.

Gerügt wird ein angeblicher Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV), dadurch dass der Grundpreis nicht in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben sei.

Von dem Abgemahnten sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 10.000 €.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Hier gilt vor allem, die Höhe der Vertragsstrafe zu prüfen.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Richter & Süme Rechtsanwälte im Namen der Zadabra GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top