Zimmermann & Decker Rechtsanwälte versenden im Namen der tonpool Medien GmbH Abmahnungen

Die Zimmermann & Decker Rechtsanwälte mahnen gerade im Auftrag der tonpool Medien GmbH Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen („Filesharing“) ab. Gegenstand verschickter Abmahnungen sind u. a. angebliche Rechteverletzungen an dem Musiktitel Bitte hör nicht auf zu träumen des Sängers Xavier Naidoo.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 425,00 € gefordert.

Wir empfehlen, die Ihnen von der Kanzlei Zimmermann & Decker vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann.
Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“, die teilweise im Internet zu finden sind.

Andererseits sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch die Zimmermann & Decker Rechtsanwälte im Auftrag der tonpool Medien GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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