Zum Valentinstag: Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Für immer Single“ durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universal Film GmbH

Gegenstand der Abmahnung soll die Verbreitung des Films „Für immer Single“ über die Internettauschbörse „bitorrent“, sowie „eMule“. Die 2014 veröffentlichte Filmkomödie handelt von drei Freunden, die beschließen Single zu bleiben (Achtung Spoiler!), dann aber doch ihre Traumfrau treffen und sich verlieben. Auch hier werde eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, sowie Schadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert.

Haben sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten?

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!

Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.

Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

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