Firma Bellona Frankfurt GmbH lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen vermeintlich irreführender Werbung mit dem Begriff “Pashima” abmahnen

Ein Vertragsanwalt hat uns davon berichtet, dass die Bellona Frankfurt GmbH gerade angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen lässt. Gerügt wird eine angeblich in die Irre führende Werbung mit dem Begriff “Pashima”. Die betreffende Online-Handelsplattform ist Amazon; der Handelsbereich nennt sich B2C (Händler an Verbraucher).

Gefordert werden üblicherweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags.

Betroffenen ist zu raten, die von den in diesem Fall tätigen Juristen formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann: etwa der Zahlung einer erhöhten Vertragsstrafe.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten überdies nie ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit einhergehend hohe Kosten die Konsequenz sein können!

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag der Firma Bellona Frankfurt GmbH zu informieren.

Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich noch heute!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top