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Sicherer Datenschutz für Online-Shops

Dienstleistung im IT-Recht

Daten: Mehr als nur eine digitale Währung

Sie planen ein neues Projekt oder die Durchführung einer Werbekampagne? Ziehen Sie einen Unternehmenskauf in Erwägung? Für eine erfolgreiche Umsetzung ist es entscheidend, die Bestimmungen des Datenschutzrechts zu berücksichtigen und nahtlos in Ihre Planung zu integrieren. Auf diese Weise können Sie teure Bußgelder und lästige Abmahnungen vermeiden. 

In einer zunehmend vernetzten Welt sollte die Bedeutung und Reichweite des Datenschutzrechts nicht unterschätzt werden. Es spielt mittlerweile eine wesentliche Rolle in sämtlichen Lebensbereichen, sei es auf Websites, am Arbeitsplatz, bei der Kundenbetreuung oder in personalisierter Werbung. Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind die Anforderungen an Verantwortliche, einschließlich Selbstständiger, großer Unternehmen und Vereine, noch weiter gestiegen. Erfahren Sie auf unseren Datenschutzrecht-Seiten alles Wesentliche über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der DSGVO.

Die Datenschutzerklärung - ein Überblick

Seitenbetreiber, auch bekannt als Content-Provider, sind dazu verpflichtet, Nutzer über die Datenverarbeitung zu informieren.

  • Die Datenschutzerklärung sollte folgende Informationen und Hinweise enthalten:

    • Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? (z.B., IP-Adressen, Zeitpunkt des Zugriffs, besuchte Seiten)

    • Verwendung von Cookies

    • Einsatz von Analyse- und Statistik-Tools wie beispielsweise Google Analytics

    • Nutzung von Social Media Plugins

    • Erläuterung des Umgangs mit Kontaktdaten

    • Hinweise auf Auskunfts- und ggf. Widerspruchsrechte

  • Selbst bei der Online-Präsentation eines Unternehmens, eines E-Commerce-Shops oder auf rein privaten Internetseiten finden digitale Prozesse mit datenschutzrechtlichem Bezug statt. 

  • Eine rechtlich einwandfreie Datenschutzerklärung schützt Internetseitenbetreiber und Unternehmen darüber hinaus vor kostspieligen Abmahnungen im Bereich Datenschutz und Wettbewerbsrecht.

Datenschutz im Unternehmen

Datenschutz betrifft nicht nur Online-Unternehmen. Auch Offline-Unternehmen, die sich mit der Verwaltung von Kunden- und Mitarbeiterdaten auseinandersetzen, müssen Datenschutzbestimmungen erfüllen.

  • Ein transparenter und verantwortungsvoller Umgang mit Daten sogar einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern darstellen.

  • Zentrale Elemente des unternehmerischen Datenschutzes umfassen die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses sowie die Umsetzung von Dokumentationspflichten und Risikoeinschätzungen.

Datenschutzbeauftragte

Für viele Unternehmen besteht die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Wenn eine interne Lösung nicht möglich oder wirtschaftlich ist, kann alternativ ein externer Datenschutzbeauftragter in Anspruch genommen werden. 

Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten umfassen insbesondere:

  • Beratung der Unternehmensleitung

  • Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften im Unternehmen

  • Datenschutz-Folgeabschätzung gemäß der DSGVO

  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Ansprechpartner für Betroffene

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Unsere Tätigkeit für Sie

Sie suchen kompetente rechtliche Beratung im Datenschutz für Ihr Unternehmen? 

Unsere Datenschutzanwälte sind spezialisiert auf die immer komplexer werdenden Datenschutzanforderungen und stehen Ihnen zur Seite.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Datenschutzkonformität: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Geschäftspraktiken an die aktuellen Datenschutzgesetze anzupassen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

  • Datenschutzrichtlinien: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Aktualisierung von Datenschutzrichtlinien, um sicherzustellen, dass Ihre Datenverarbeitungsvorgänge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

  • Datenschutz-Folgeabschätzung: Unsere Anwälte führen Datenschutz-Folgeabschätzungen durch, um mögliche Risiken zu identifizieren und Schutzmaßnahmen zu entwickeln.

  • Schulungen: Wir bieten maßgeschneiderte Datenschutzschulungen für Ihr Team, um das Bewusstsein und die Compliance zu erhöhen.

Datenschutzbeauftragte: Wir können Sie bei der Bestellung und Schulung eines Datenschutzbeauftragten unterstützen.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unsere engagierte Unterstützung, um Ihr Unternehmen in allen Datenschutzangelegenheiten zu schützen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Datenschutzrecht regelt den Schutz personenbezogener Daten, um die Privatsphäre und die sichere Verarbeitung solcher Informationen zu gewährleisten. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ein zentrales EU-Gesetz in diesem Bereich.
Das Datenschutzrecht wird in der Europäischen Union hauptsächlich durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Auf nationaler Ebene ergänzen Datenschutzgesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die DSGVO.
Die DSGVO gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten von natürlichen Personen, unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem Ort der Datenverarbeitung. Sie gilt nicht für die Verarbeitung von Daten zu rein persönlichen oder familiären Zwecken.
Einzelpersonen haben das Recht auf Auskunft, auf Löschung, auf Berichtigung und das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte geben den Personen mehr Kontrolle über ihre eigenen Daten und ermöglichen es, zu überprüfen, wie ihre Daten verwendet werden.
Eine Datenschutzerklärung ist eine schriftliche Erklärung, die beschreibt, welche personenbezogenen Daten gesammelt werden, wie sie verwendet werden und welche Rechte die Betroffenen haben.
Wenn mindestens 20 Mitarbeiter kontinuierlich in die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten involviert sind, besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Beachten Sie, dass diese Anzahl auch Praktikanten, Teilzeitkräfte, Freelancer und ähnliche Arbeitskräfte umfasst.
Eine Datenschutz-Folgeabschätzung ist eine Bewertung der potenziellen Auswirkungen einer Datenverarbeitung auf die Privatsphäre von Einzelpersonen und dient dazu, Risiken zu identifizieren und zu minimieren.
Verstöße können mit hohen Geldbußen belegt werden. Die genaue Strafe hängt von der Art des Verstoßes und der Schwere ab. Gemäß der DSGVO können Geldbußen in Höhe von bis zu 20 Millionen EUR oder bis zu 4 % des weltweit erwirtschafteten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr drohen.
Die DSGVO gilt auch für Alt-Daten, die vor dem 25. Mai 2018 rechtmäßig erhoben wurden. Es ändert sich wenig, wenn die Datenverarbeitung davor rechtmäßig war. Einwilligungen, die zuvor eingeholt wurden, bleiben gültig. Wenn Datenverarbeitung am Stichtag noch nicht abgeschlossen war, sind Anpassungen nötig.
Die vorrangige Richtlinie für Datenschutz in Unternehmen ist die Datensparsamkeit. Das Sammeln von Daten ohne gültigen Grund ist nicht gestattet. Jede Erhebung personenbezogener Daten erfordert einen legitimen Zweck und oft auch eine formale Genehmigung, wie beispielsweise schriftliche Einwilligungserklärungen.

Rechtsgebiet

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