IT-Recht Plus - Der Rechtsschutz für Online-Händler

Barrierefreiheit im Onlinehandel: Was das neue BFSG für Unternehmen bedeutet

Fachbeitrag im Recht für Online-Marktplätze

Ab Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Onlineanbieter zur Pflicht. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ergeben sich neue Anforderungen, insbesondere für Shops, Plattformen und digitale Dienstleistungen im B2C-Bereich.

Doch wer ist konkret betroffen?

Fazit

Barrierefreiheit ist kein „Nice-to-have“ mehr – sie wird zum Wettbewerbsfaktor. Wer jetzt handelt, sichert sich nicht nur rechtlich ab, sondern stärkt auch die eigene Markenwahrnehmung.
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