Februar 7, 2012

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Exklusiv: Die Rechtsschutzversicherung für Ihren Onlineshop

DAS Versicherung

Jetzt neu bei it-recht-PLUS: Lagern Sie Ihr Kostenrisiko doch einfach aus!

Mit dem 100%igen Kostenschutz für die geprüften Inhalte mit der Rechtsschutzversicherung der D.A.S.

Im Einzelnen bedeutet das für Sie:

• Vorfinanzierung aller Kosten im Falle eines Gerichtsverfahrens

• Zahlung aller Kosten im Falle des Unterliegens oder eines gerichtlichen Vergleichs

• Übernahme des Zahlungsausfallrisikos des Gegners

 

Achtung: Den D.A.S-Rechtsschutz für Ihren Shop gibt es nur bei It-recht-PLUS, dem einzigen Anbieter von Shopsicherheit mit Rechtsschutz.

 

Sprechen Sie uns an!

 

Energiekennzeichnungsverordnung: Änderungen seit 01.01.2015

Mit Wirkung zum 01. Januar 2015 haben sich die Pflichten bei der Kennzeichnung bestimmter elektrischer Haushaltgeräte geändert. Das betrifft zum Beispiel Waschmaschinen, Kühlschränke und Staubsauger.

Bei diesen Geräten reicht die reine Angabe der Energieeffizienzklasse nicht mehr aus, lt. der EU-Verordnung Nr. 518/2014 müssen Onlineshops zu diesen Geräten auch Produktdatenblätter online vorhalten.

Eine individuelle Beratung und Prüfung erhalten Sie bei uns.

 

(Bildquelle: Nadin Platzek / photocase.com)

 



Ein Jahr nach der Verbraucherrechterichtlinie- Wir blicken zurück

Verbraucherschutzrichtlinie

Onlinehändler durften sich zum 13. Juni 2014 mit allerlei Änderungen im Bereich des Onlineversandhandels vertraut machen. Erweiterte Hinweis- und Informationspflichten mussten beachtet und entsprechend umgesetzt werden. Für so manchen Händler verlief diese Umstellung holprig- zahlreichen it-recht-PLUS Kunden konnte die Angst allerdings dank der erfahrenen Vertragsanwälte genommen werden.

Neu im Zuge der Umsetzung waren zum Beispiel die „Buttonlösung“, sowie zahlreiche obligatorische und ausdrückliche Hinweise zu Lieferbeschränkungen, Zahlungsmitteln und Lieferkosten.

Ein großes Thema war das neue Widerrufsrecht: Unterrichtet der Händler hierüber nicht, so beträgt die Widerrufsfrist 12 Monate und 14 Tage nach Erhalt der Ware. Es gab nunmehr ein Muster-Widerrufsformular.

 

Unsere Erfahrung zeigt: Auch ein Jahr nach Inkrafttreten sind noch nicht alle Shops auf dem neuesten Stand. Viele Händler setzen sich noch immer (unbewusst) der Gefahr einer existenzbedrohenden Abmahnung aus.

 

Das PLUS: Als erster Zertifizierer Deutschlands können wir ihnen als zusätzliche Absicherung eine Rechtsschutzversicherung für Ihre geprüften Internetauftritte zu besonders günstigen Konditionen anbieten. So können Sie ganz sicher sein, dass im Falle einer Abmahnung Ihnen selbst in einem Gerichtsverfahren keine Kosten entstehen.

 

Kostenloser Stresstest für Ihren Online-Shop

Unser Tipp: Machen Sie jetzt den kostenlosen Stresstest.

 

 


Wir freuen uns, Ihnen unseren neuen Partner für Onlineshop-Versicherungen vorstellen zu können

Als Betreiber eines Onlineshops sind Sie anderen Risiken ausgesetzt, als der klassische stationäre Händler. Deshalb sollte auch Ihr Versicherungsschutz speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet sein. Solche auf Onlinehändler zugeschnittene Versicherungslösungen finden Sie selten.

Bild cyberassec

Unser neuer Partner, der unabhängige Versicherungsmakler cyberASSEC, bietet Ihnen:

  • Praktische und flexible Bausteine
  • Günstige Einsteigervarianten
  • Komfortablen Rund-Um-Schutz
  • Individuelle Lösungen nach Bedarf

 

Sofort online vergleichen und berechnen können Sie hier: www.cyberassec.de

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