Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Kanzlei Volke 2.0 iAd Internetmarketing Bielefeld GmbH
Wir haben erfahren, dass die Kanzlei Volke 2.0 aus Hamburg i.A.d. Internetmarketing Bielefeld GmbH wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen lässt.
Grund hierfür sollen angeblich irreführende Produktbezeichnungen sein.
Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Außerdem werden Aufwendungskosten für die Rechtsverfolgung in Höhe von 1044,40 € veranschlagt.
Unsere Vertragsanwälte empfehlen: […]