Abmahnung des Vereins gegen Unwesen im Handel und Gerwerbe Köln e. V. wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße

Der Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.  lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber ebay-Händlern aussprechen. Gerügt wird die fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Waren in Fertigpackungen.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung  (Gegenstandswert 10.000,00 Euro).

Unsere Vertragsanwälte empfehlen, die durch den Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V. vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (insbesondere: erhöhte Vertragsstrafengefahr!) führen kann.

Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch den Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V. zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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