Ino Handel & Vertriebs GmbH lässt über die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller den Film Oma + Opa abmahnen

Neuesten Meldungen zufolge mahnen die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller nun auch das Filmwerk Oma + Opa ab. Rechteinhaber ist die Ino Handel & Vertriebs GmbH.

Der Beschuldigte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Des Weiteren fordert man von ihm die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 825,00 € gefordert. Der Abgemahnte wird zusätzlich mit einer Frist unter Druck gesetzt.

Wir empfehlen, eine von den Rechtsanwälten Negele, Zimmel, Greuter, Beller formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, denn diese sollte zuvor geprüft werden, um künftige Nachteile auszuschließen. Außerdem ist ein vorsichtiger Umgang mit modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet vonnöten. Ziehen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber einen auf dem Gebiet des Urheberrechts kompetenten Anwalt zu Rate.

Beachten Sie, eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals zu ignorieren, weil ansonsten weitreichende Folgen drohen. Gerichtliche einstweilige Verfügungen und erhebliche Kosten können nämlich die Konsequenz sein.

In einer mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, von Abmahnungen Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen erfahrenen juristischen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch Negele, Zimmel, Greuter, Beller aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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