Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt fehlerhafte Angaben zur Garantie ab

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. spricht zurzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen (B2C-Bereich) an Händler auf der Internet-Plattform eBay aus. Beanstandet werden vermeintlich mangelhafte Garantie-Angaben.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert.

Wir empfehlen, eine vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne sorgfältige Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu erheblichen Nachteilen (z. B. der Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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