Abmahnung durch Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.

  Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Amazon-Händler (Bereich „B2C“) durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. Kenntnis erlangt. Beanstandet wurde eine Irreführung bei der geographischen Herkunftsangabe mit dem Ausdruck „Himalaya Ur-Salz“. Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.[…]

Kein Unwesen treiben! Auch beim Verkauf von Baby-Nahrung muss der Grundpreis genannt werden

  Wir haben einmal mehr Kenntnis genommen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.  Betroffen ist ein Onlinehändler auf der Plattform eBay im Bereich „B2C“. Diesmal wird die fehlende Grundpreis-Nennung beim Verkauf von Baby-Artikeln bzw. -Nahrung gerügt. Dies stellt nämlich einen Verstoß gegen die sogenannte Preisangaben-Verordnung, kurz PrAngV,[…]

Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln mahnt wettbewerbsrechtlich ab

  Wir haben erneut Kenntnis genommen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.  Betreffende Onlinehandel-Plattform ist eBay im „B2C„-Bereich. Gerügt wird ein Verstoß gegen das Werberecht infolge irreführender Werbung mit dem Begriff „Testsieger„. Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung[…]

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.

Wir haben Kenntnis genommen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.  Betreffende Onlinehandel-Plattform ist eBay im „B2C„-Bereich. Beanstandet wird die fehlende Grundpreis-Angabe beim Verkauf von Fertigpackungen, was einen Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung darstellt. Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten[…]

Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. mahnt Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. mahnt angebliche Verletzungen des Wettbewerbsrechts in Folge irreführender Werbung ab. Dabei soll es um Werbung mit dem Begriff „Testsieger“ gehen.

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