Autecta Immobilien GmbH lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen.

Unsere Vertragsanwälte informieren uns, dass die Kanzlei Hobbach & Schmidt aus Kastellaun und die Kanzlei Alexander Hourlé aus Mainz im Auftrag der Autecta Immobilien GmbH Wettbewerbsverstöße abmahnen.

Die Autecta Immobilien GmbH ist tätig im Bereich Kapitalanlagen und Entwicklung von Finanzierungs- und Immobilienkonzepten und lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen. Gerügt werden angebliche Fehler bei der Bewerbung im Zusammenhang mit der Kreditvermittlung.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen, die von der Kanzlei Hobbach & Schmidt und der Kanzlei Alexander Hourlé vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (insbesondere: erhöhte Vertragsstrafegefahr!) führen kann.

Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch die Kanzlei Hobbach & Schmidt und die Kanzlei Alexander Hourlé zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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