Bücher rechtssicher verkaufen – Teil 1: Buchpreisbindung Grundlagen und Geltungsbereich

Bücher gehören zu den meist nachgefragten Konsumgütern im Internet. Die Zahl der Anbieter ist entsprechend hoch, was dazu führt, dass die wettbewerbsrechtliche Abmahnung als erprobtes Mittel im Verdrängungswettbewerb immer häufiger genutzt wird. Neben der grundsätzlichen Beachtung der allgemein für den gewerblichen Fernabsatz geltenden Rechtsvorschriften, ist beim Verkauf von Büchern vor allem die korrekte Anwendung des Buchpreisbindungsgesetzes wichtig, um kostspielige Abmahnungen zu vermeiden.

Teil 1: Die gesetzliche Buchpreisbindung – Grundlagen und Geltungsbereich

Das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) dient dem Schutz des Kulturgutes Buch. In den Geltungsbereich des Gesetzes fallen:
•    Bücher, die gewerbs- oder geschäftsmäßig an Endabnehmer in Deutschland verkauft werden (mithin alle neuen Bücher, die in Deutschland erscheinen).
•    Musiknoten,
•    kartographische Produkte,
•    Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder ersetzen und die als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch angesehen werden, z.B. Lexika auf CD-Rom.
•    Kombinierte Produkte, wenn das Hauptprodukt aus einem der Preisbindung unterliegenden Produkt besteht, z.B. ein Lehrbuch mit Übungs-CD

Der Buchpreis wird von Verlegern und Importeuren von Büchern festgesetzt, die an den Endabnehmer in Deutschland verkaufen. Dieser Endpreis hat solange Gültigkeit wie Verleger und Importeure an dem Preis festhalten, frühestens ist eine Aufhebung der Preisbindung 18 Monate nach Erscheinen einer Buchausgabe möglich. Diese Aufhebung muss ausdrücklich erfolgen und muss entsprechend kommuniziert werden.

Verstöße gegen das Buchpreisbindungsgesetz sind abmahnfähig, Streitwerte von 25.000.- EUR sind hier durchaus keine Seltenheit. Solche Abmahnungen, die sowohl Unterlassungs- als auch Schadenersatzansprüche nach sich ziehen können, werden von Anwälten sowohl im Auftrag gewerblicher Buchhändler ausgeführt, als auch im Auftrag von Verlegern und Importeuren. Aber auch Verbraucherschutz- oder Gewerbeverbände können als Abmahner in diesem Bereich auftreten.

Lesen Sie demnächst in Teil 2: Ausnahmen von der gesetzlichen Buchpreisbindung

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