Der Film „Männerherzen“ wird von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten für die Warner Bros. Entertainment GmbH abgemahnt

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass die Waldorf Frommer Rechtsanwälte gerade mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen für die Warner Bros. Entertainment GmbH abmahnen. Gegenstand dieser Abmahnungen ist der Film „Männerherzen“.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags (956,00 Euro) gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von der Kanzlei Waldorf Frommer angefertigte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist darüber hinaus auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, auf die man im Web stößt.

Abgemahnte sollten die Abmahnung und deren Fristen niemals ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden evtl. äußerst hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben unsere Vertragsanwälte versprochen, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtliche Hilfe benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte  aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass die Waldorf Frommer Rechtsanwälte gerade mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen für die Warner Bros. Entertainment GmbH abmahnen. Gegenstand dieser Abmahnungen ist der Film „Männerherzen“.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags (956,00 Euro) gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von der Kanzlei Waldorf Frommer angefertigte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist darüber hinaus auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, auf die man im Web stößt.

Abgemahnte sollten die Abmahnung und deren Fristen niemals ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden evtl. äußerst hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben unsere Vertragsanwälte versprochen, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtliche Hilfe benötigt oder nicht.

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Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags (956,00 Euro) gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von der Kanzlei Waldorf Frommer angefertigte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist darüber hinaus auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, auf die man im Web stößt.

Abgemahnte sollten die Abmahnung und deren Fristen niemals ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden evtl. äußerst hohe Kosten nach sich ziehen kann.

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