Ihr guter Ruf im Netz

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt’s sich völlig ungeniert

Wer kennt es nicht, dieses gemeinhin Wilhelm Busch zugeschriebene Zitat.

Hätte Busch einen Internetshop betrieben, so wäre ihm dieser Satz sicher nicht in den Sinn gekommen. Denn hier gilt:

Negative Bewertungen oder Foreneinträge sind Gift für den Erfolg des Online-Shops.

Denn egal ob Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung, wahr oder unwahr: Negative Stimmen können zu einem ernsten Risiko für den Bestand jedes Online-Shops werden. Viele meinen, dagegen ließe sich nichts tun, da das Internet „nichts vergisst“.

Wir wissen aber: Die meisten negativen Eintragungen können aus dem Internet wieder entfernt werden, wenn man es richtig angeht. Dabei kommt es nicht einmal darauf an, ob die Eintragungen im juristischen Sinne rechtswidrig oder einfach nur negative Meinungsäußerungen darstellen.

Probieren Sie es aus und fragen Sie nach einem Angebot unter dem Stichwort „Cleaner“ – wir machen den Rest, auf Erfolgsbasis.

[button align=“center“ size=“medium“ link=“https://www.it-recht-plus.de/kontakt/“]Angebotsanfrage „Cleaner“[/button]

Top