Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Lenhardt Rechtsanwälte im Auftrag der 4W Vertriebs GmbH

Die Lenhardt Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Firma 4W Vertriebs GmbH angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab. Diese sollen in Form der Werbung mit Selbstverständlichkeiten (Bezeichnung „Original“) stattgefunden haben. Betroffen sind Anbieter auf der Internet-Handelsplattform eBay im B2C-Bereich.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert. Der Gegenstandswert beträgt circa 7.500 €.

Wir empfehlen, eine von der Kanzlei Lenhardt Rechtsanwälte formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne sorgfältige Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. der Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Lenhardt Rechtsanwälte im Namen der 4W Vertriebs GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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