Die Kanzlei Taylor Wessing mahnt für Herrn Ronald Prinzlau angebliche Markenverletzungen ab

Herr Ronald Prinzlau lässt zurzeit Abmahnungen im Bereich des Markenrechts versenden. Damit beauftragt ist die Kanzlei Taylor Wessing. Gerügt werden Verletzungen an der Marke „Pirat“ bei Kleidungsstücken.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von der Kanzlei Taylor Wessing formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne sorgfältige Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen (z. B. der Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch die Kanzlei Taylor Wessing im Auftrag des Herrn Ronald Prinzlau zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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