Anwaltskanzlei Baek Law mahnt für Herrn Markus Becker Urheberrechtsverletzungen an seinem Musikwerk Wir wollen feiern ab

Die Anwaltskanzlei Baek Law mahnt zurzeit Urheberrechtsverletzungen (durch „Filesharing“ in „Online-Tauschbörsen“) an dem Musiktitel Wir wollen feiern des Sängers Markus Becker in dessen Auftrag ab.

Die Vorgehensweise der Anwaltskanzlei Baek Law deckt sich weitgehend mit der anderer. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Anwaltskanzlei Baek Law im Auftrag des Herrn Markus Becker zu informieren.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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