Markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der i-Service UG (haftungsbeschränkt) aus Bonn

Wir haben von einer markenrechtlichen Abmahnung im Namen der i-Service UG (haftungsbeschränkt) erfahren.

Beanstandet werden Markenrechtsverstöße an der Marke „Otterbox“ infolge des Inverkehrbringens von Produkt-Fälschungen in einem Angebot auf dem Onlinehandel-Portal eBay.

Von dem Abgemahnten sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert ist mit 50.000 € zugrunde gelegt.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Auch sollte die Höhe der Vertragsstrafe überprüft werden.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die passende Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag der i-Service UG (haftungsbeschränkt) aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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