Anwaltskanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe mahnt für die Gruppe Culcha Candela Urheberrechtsverstöße gegen deren Song Von allein ab

Die Musikgruppe Culcha Candela lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an ihrem Werk Von allein abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte ähnelt der anderer Kanzleien: Man fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte im Auftrag der Band Culcha Candela zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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