„Culcha Candela“ lassen weiterhin über Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Urheberrechtsverstöße abmahnen

 

Die Mitglieder der deutschen Musikgruppe Culcha Candela lassen zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an ihrem Musiktitel Wildes Ding abmahnen.

Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte mit Sitz in Linden ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte ähnelt der anderer Kanzleien: Man fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 400 €.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise gegen eine Abmahnung durch die Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte im Auftrag der Band Culcha Candela zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot. Sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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