Das Werk „Fantasy“ von „DJ Bobo“ alias Peter René Baumann wird von der Kanzlei Kornmeier und Partner abgemahnt

Vertragsanwälte unseres Hauses haben mitgeteilt, dass die Kanzlei „Kornmeier und Partner“ angebliche Urheberrechtsverstöße an DJ Bobos Album „Fantasy“ abmahnt.

Die Forderungen einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung passen dabei zum Vorgehensmuster abmahnender Kanzleien.

Betroffenen ist zu raten, eine von der Kanzlei „Kornmeier und Partner“ formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil erhebliche Nachteile daraus entstehen können. Außerdem ist Vorsicht bei modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet geboten.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten nicht ignoriert werden, denn ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen inklusive hoher Kosten.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für juristischen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei „Kornmeier und Partner“ aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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