Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Song Nein, Mann! der Gruppe Laserkraft 3D ab

Vertragsanwälte unseres Hauses haben uns ausgerichtet, dass die Kanzlei Kornmeier & Partner zurzeit Abmahnungen aufgrund vermeintlicher Rechtsverletzungen an dem Chart-Erfolg Nein, Mann! der Künstlergruppe Laserkraft 3D versendet. Es handele sich um die unerlaubte Verwertung des geschützten Werkes in Online-Tauschbörsen für Musik- und Filmdateien (Filesharing). Die Rechteinhaber sind Niels Reinhard und Tim Hoffmann.

Von den Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 450,00 € verlangt.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von den Rechtsanwälten Kornmeier & Partner formulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne  Prüfung durch einen Juristen zu unterschreiben, weil dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Ebenso ist vor modifizierten Unterlassungserklärungen, auf die man im Internet stößt, zu warnen. Sie bieten keine verlässliche Sicherheit.

Abgemahnte sollten die Abmahnung und deren Fristen niemals ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren. So bekommt jeder die Möglichkeit,  sich für einen kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen durch die Kanzlei Kornmeier & Partner aufzuklären.

Bitte nutzen Sie dieses Angebot und informieren Sie sich kostenfrei!

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