Die SENANA Innovationen GmbH lässt durch eine beauftragte Kanzlei Verstöße gegen die Kosmetikverordnung auf eBay abmahnen

SENANA Innovationen GmbH aus Köln lässt derzeit Abmahnungen im Wettbewerbsrecht (B2C) aussprechen. Betroffen sind Anbieter auf der Online-Handelsplattform eBay. Gerügt wird ein vermeintlicher Verstoß gegen die Kosmetikverordnung hinsichtlich des Vertriebs eines Produkts zur Hornhautentfernung.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert. Der Gegenstandswert beträgt 25.000 €.

Unsere Juristen empfehlen, eine von den in diesem Fall tätigen Anwälten ausformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag der SENANA Innovationen GmbH zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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