EMI Music lässt über Rechtsanwälte Rasch Urheberrechtsverletzungen an dem Album Remixes 2: 81-11 der Gruppe Depeche Mode abmahnen

Die EMI Music Germany GmbH & Co. KG lässt derzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (durch sogenanntes „Filesharing“) an dem Musikalbum Remixes 2: 81-11 der Gruppe Depeche Mode durch die Rechtsanwälte Rasch abmahnen.

Die Vorgehensweise der Rechtsanwälte Rasch ähnelt der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1.200,00 € gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch im Auftrag von EMI Music zu unterrichten.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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