Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt für Schneider & de Teba Költerhoff GbR Urheberrechtsverletzungen an dem Song Hasta La Atze des Musik-Duos Die Atzen ab

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt nun auch Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen für die Schneider & de Teba Költerhoff GbR aus Berlin ab. Gegenstand verschickter Abmahnungen ist zurzeit der Musiktitel Hasta La Atze von Die Atzen.

Die Vorgehensweise der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Es werden die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 450 € gefordert.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet ist abzuraten.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Schneider & de Teba Költerhoff GbR aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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