Firma Swarowski AG lässt angebliche Markenrechtsverletzungen auf eBay abmahnen

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat mitgeteilt, dass die Swarowski AG zurzeit Abmahnungen aufgrund vermeintlicher Verstöße gegen das Markenrecht versenden lässt. Die markenrechtlichen Verletzungen auf der Online-Handelsplattform eBay beziehen sich auf die Marken „Swarowski Elements“ und „Swarowski“.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert. Der Gegenstandswert beträgt in diesem Fall 100.000 €.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von den beauftragten Rechtsanwälten formulierte Unterlassungserklärung nicht im Alleingang zu unterschreiben, da dies erhebliche Nachteile zur Konsequenz haben kann, z. B. die Zahlung einer erhöhten Vertragsstrafe. Vertrauen Sie außerdem modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet grundsätzlich nicht. Suchen Sie lieber einen spezialisierten Anwalt auf.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten niemals ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Folgekosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher gerne bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf einen juristischen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag der Firma Swarowski AG zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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