Generation X Group GmbH lässt über Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft Verletzungen des Urheberrechts abmahnen

 

Die Generation X Group GmbH lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Musikwerk Show no mercy der Gruppe Street Gangs abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Fareds Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Gefordert sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 980 €.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Ebenso vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Generation X Group GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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