GSDR GmbH lässt durch Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner Abmahnungen versenden

 

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnt gerade im Namen der GSDR GmbH Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes Filesharing in Online-Tauschbörsen an dem Musikwerk Hypnotic Tango 2K12 von Master Blaster ab. 

Die Vorgehensweise der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte deckt sich dabei im Wesentlichen mit derjenigen anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 450 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Namen der GSDR GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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