Herr Benjamin Lobgesang lässt über die Kanzlei Nümann + Lang den Musiktitel V.I.P. Was‘ los abmahnen

Im Rahmen eines Beratungsmandats hat einer unserer Vertragsanwälte erfahren, dass die Kanzlei Nümann + Lang aktuell vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Online-Tauschbörsen für Herrn Benjamin Lobgesang abmahnt. Gegenstand der Abmahnungen ist das Musikwerk V.I.P. Was‘ los, welches als Filmsong auf der Comedy-DVD Was los! von Buddy Ogün vorhanden ist.

Von Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Der verlangte Pauschalbetrag in diesem Fall beträgt 690,00 Euro.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von den Rechtsanwälten Nümann und Lang formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung durch einen Experten zu unterschreiben, da ansonsten große Nachteile entstehen können. Außerdem ist zu warnen vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind. Auf keinen Fall sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren. Dies kann zu gerichtlichen Konsequenzen führen.

Suchen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei für einen rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein erfahrener Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen der Rechtsanwälte Nümann + Lang aufzuklären.

Wir helfen: Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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